AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

- Hundeschulbetrieb -


1. Ausbildungsangebot

Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel – sowie Gruppenstunden, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

Des Weiteren werden Kurzworkshops und Trainingswochen angeboten.

2. Die Aufnahme

Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt durch Einteilung durch die Trainerin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch die Trainerin festgestellt.

3. Dauer

 Die Dauer der einzelnen Unterrichtsstunden richtet sich nach den jeweiligen Kursen

Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

4. Vergütung

Einzelstunden: Preise auf Anfrage


Für die Gruppenstunden ist ein Monatsbeitrag in Höhe von 65 Euro zu entrichten.

Dieser berechtigt zur Teilnahme am Unterricht einmal in der Woche.


Fällt der Unterricht aus oder ist der Kunde verhindert, kann die Stunde in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.

Bei Läufigkeit einer Hündin oder schweren, nachweisbaren Erkrankungen von Hund oder Halter über einen längeren Zeitraum, kann der Monatsbeitrag ausgesetzt werden. Der Monatsbeitrag ist kündbar jeweils zum Ende des Folgemonats.


Workshops und Trainingswochen: Preise auf Anfrage

4. Verhinderung des Teilnehmers

Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht 24 Stunden vorher ab, ist "Kivi - Fun with Dogs!" berechtigt, die Stunde in Rechnung zu stellen. 


Für Workshops und Trainingswochen gelten jeweils eigene Voraussetzungen. In der Regel gilt hier eine Stornierungsfrist von 30 Tagen vor Kursbeginn.

5. Verhinderung der Hundeschule

"Kivi - fun with dogs!" behält sich das Recht vor, eine Kursstunde kurzfristig aufgrund von Krankheit oder eines anderen Notfalls abzusagen. Dieses wird den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt und es wird ein zeitnaher Nachholtermin vereinbart.

Urlaubstage sind im Monatsbeitrag für die Gruppenstunden bereits einkalkuliert und berechtigen nicht automatisch zu einer Teilnahme an einem Ersatztermin. Aus Kulanz kann hier jedoch in der Regel dennoch ein Ersatz vereinbart werden, es besteht jedoch ausdrücklich kein Anspruch darauf.

6. Teilnahmevoraussetzungen

6.1 Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen. Bei gefährlichen Hunden im Sinne der Landeshundeverordnung Schleswig – Holstein ist eine Haltungserlaubnis vorzulegen (gilt für Kurse in Schleswig - Holstein).


6.2 Darüber hinaus versichert der Kunde, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasiten hat. Krankheiten, die kurz nach der letzten Unterrichtsstunde auftreten (z. B. Durchfall, Husten o. ä.) müssen den Trainern unverzüglich gemeldet werden, um eine mögliche weitere Ausbreitung einzudämmen. 

Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind vom Training ausgeschlossen.


6.3 Chronische Erkrankungen sind den Trainern bei Trainingsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren. Hat der Hund seit der letzten Trainingsstunde schlechte Erfahrungen gemacht (z. B. eine Beißerei gehabt), ist dies ebenfalls unbedingt vor der nächsten Trainingsstunde mitzuteilen.


6.4 Läufige Hündinnen sind vom Gruppenunterricht ausgeschlossen, solange es sich nicht um eine reine Hündinnen-Gruppe handelt, die außerhalb des Hundeplatzes arbeitet. Gruppen, in denen die Hunde einzeln arbeiten, wie z. B. beim Mantrailing, können ebenfalls von läufigen Hündinnen besucht werden.


6.5 Eine Haftung der Trainer für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.


6.6 Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er sich auf dem Trainingsgelände befindet.


6.7 Eine Haftung der Trainer für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.


6.8 Soweit der Kunde durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Er kann sich selbstverständlich weigern, die Leine zu lösen.


6.9 Die Trainer übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erfolg des Trainings, er bezahlt lediglich für die Zeitstunde, nicht für einen versprochenen Erfolg.


6.9.1 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben kann.

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